Zentrale Aufgaben der Betriebsmedizin sind die Arbeitssicherheit, die menschengerechte Arbeitsgestaltung und die Unterstützung des Arbeitgebers zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz.
Der Einsatz der Betriebsmedizin soll Gefahren (auf dem Weg zur/von der Arbeitstelle sowie am Arbeitsplatz selbst) verhindern bzw. verringern. Die dafür erforderlichen Maßnahmen bedeuten zwar Kosten für den Betrieb, die durch die Erfolge der Betriebsmedizin jedoch deutlich ausgeglichen werden (weniger Unfälle und Ausfallzeiten, geringere BG-Beiträge u.v.m.).
Seit mehr als 40 Jahren ist Dr. med. Klaus Gröber als Betriebsarzt für kleinere und größere Unternehmen und auch für Kleinbetriebe tätig. Der Betriebsmediziner und Umweltmediziner Dr. med. Klaus Gröber stellt den Betrieben seine umfangreiche Erfahrung in arbeitsmedizinischen, betriebspsychologischen und arbeitsorganisatorischen Fragen zur Verfügung. Sowohl wenn Sie unternehmerisch tätig sind als auch als Arbeitnehmer.
Betriebsmedizinische Maßnahmen sind für Betriebe, die eine ISOZertifizierung anstreben, unabdingbar. Zudem sind Betriebe nach den gesetzlichen Vorgaben (VGB 125) verpflichtet, einen Betriebsarzt zu beauftragen. Dieser betriebsmedizinisch qualifizierte Arzt wird per Betriebsarzt-Vertrag verpflichtet. Seine Einsatzzeiten richten sich nach den entsprechenden Vorgaben der jeweiligen Berufsgenossenschaft, sowie nach der Anzahl der Mitarbeiter und dem zu erwartenden Gefährdungspotenzial. Grundlage der Arbeit ist die für alle Betriebe verpflichtende "Gefährungsanalyse". Die Aufgaben des Betriebsarztes umfassen medizinische Vorsorge- Untersuchungen (Die so genannten „G-Untersuchungen“, in denen die von den Berufsgenossenschaften „G-Grundsätze“ zu Art und Zeitabfolge der Untersuchungen definiert sind. Die jeweiligen für Sie relevanten G-Unter suchungen teilen wir auf spezifische Anfrage gerne mit.) ebenso wie die umfassende Beratung der Verantwortlichen im Betrieb.
Hierunter fallen Untersuchung für alle Gewerbezweige (wie z.B. Speditionen, Güternah- und -fernverkehr, Luftfahrtunternehmen, KfZ-Werkstätten, Müllabfuhr, Tischlereien, Erdarbeiten, Reittierhaltung, u.v.m). Die Untersuchungen können, sofern entsprechende räumliche Möglichkeiten vorhanden sind, vor Ort durchgeführt werden oder aber in den Räumen der betriebsmedizinischen Praxis im Hausarztzentrum. Letzteres gilt insbesondere für Untersuchungen, die u.a. Lungenfunktions test, EKG; Belastungs-EKG, Blutwerte und andere Laboruntersuchungen beinhalten. Für Details der Untersuchung (wie Umfang und Abstand der Nachuntersuchungen) gelten ebenfalls gesetzliche Vorschriften.
Im Betrieb sind jährlich mindestens vier Sitzungen des Arbeitssicherheits ausschusses abzuhalten. Die Teilnehmer der Sitzung (in der Regel der Betriebsarzt, die für Arbeitssicherheit verantwortliche Fachkraft und weitere Mitarbeiter) besprechen, nach der Betriebsbegehung, Gefahrenpunkte und Abhilfemaßnahmen bzw. Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Von zentraler Bedeutung dabei sind
Dr. Klaus Gröber
Allgemeinmediziner gründet eine GmbH
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Praxis Berg
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